Kanzlei für Arbeitsrecht
Heinsberg

Rechtsanwalt Johannes Winkelhorst

zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht


 Rechtsanwalt Johannes Winkelhorst

Fachanwalt für Arbeitsrecht

CEO

  

"In unserem Kanzleiteam glauben wir daran, dass der Erfolg eines Mandats oft davon abhängt, zunächst beide Seiten eines streitigen Rechtsverhältnisses zu verstehen, damit wir sodann mit diesem Verständnis für eine taktisch kluge Durchsetzung Ihrer Rechte sorgen können."


 Johannes Winkelhorst ist bereits seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2001 ist er nach entsprechender Anerkennung durch die Rechtsanwaltskammer auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Winkelhorst ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie an allen Sozialgerichten innerhalb Deutschlands aufzutreten. Das gilt auch für alle Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sowie das Bundesarbeitsgericht. 

In seiner Funktion als Fachanwalt für Arbeitsrecht fühlt sich Herr Rechtsanwalt Winkelhorst keinem "Lager" verpflichtet, sondern einzig und allein dem Interesse seiner Mandant*innen. Er vertritt deshalb sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer*innen) vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Die Erhebung von Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer*innen gehört ebenso zu seinem ständigen Aufgabenbereich, wie das Erstellen von rechtswirksamen und gerichtsfesten Kündigungen für Arbeitgeber*innen. Rechtsanwalt Winkelhorst hat daher erhebliche Erfahrungen mit Streitigkeiten rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung. 

Unsere Kanzlei hilft Ihnen aber nicht nur dabei, eine ungerechtfertigte Kündigung abzuwehren. Sie wird in allen dafür geeigneten Fällen auch eine Abfindung für Sie durchsetzen oder eine rechtswidrige Abmahnung abwehren. 

Daneben kümmern wir uns auch um 

ausstehende Lohn-/Gehaltszahlungen

ausstehende Sonderzahlungen

einen Ausgleich für Ihre Überstunden

die Durchsetzung Ihrer Urlaubsansprüche etc.



"Arbeitsrecht 4.0"


Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit einiger Zeit auch mit dem aktuellen Thema "Arbeitsrecht 4.0". Dahinter verbergen sich rasante Entwicklungen bei der Digitalisierung:

  • technischer Fortschritt
  • vereinfachte und beschleunigte Kommunikation
  • flexibel abgestimmte Produktionsprozesse in Unternehmen sowie
  • gesellschaftliche Anforderungen an die sog. Work-Life-Balance.


Neue Beschäftigungsformen versuchen den vorgenannten Aspekten einerseits gerecht zu werden und werfen andererseits nie dagewesene arbeits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.


Wir helfen Ihnen bei bei folgenden Teilaspekten:


  • Digitalisierung und Industrie 4.0
  • Neuen/Alternativen Beschäftigungsformen
  • Flexibilisierung im individuellen Arbeitsrecht
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz/Haftung im Arbeitsverhältnis
  • Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht im Arbeitsverhältnis
  • Datenschutzrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht.

  Rechtsanwalt Winkelhorst gehört zu einer neuen Gruppe von spezialisierten Anwälten*innen, die als Einzelunternehmer*innen sehr erfolgreich sind, weil sie hochspezialisiert arbeiten. Er unterscheidet sich damit radikal vom sogenannten Generalisten, der jeden Fall abbilden will, sei es im Miet-, Zivil- oder Strafrecht.

"Der klassische Feld-, Wald- und Wiesenanwalt stirbt als Einzelanwalt vermutlich aus. Aber nicht solche, die sich auf einem immer komplexer werdenden Rechtsdienstleistungsmarkt auf ein Thema spezialisiert haben."

(vgl. Anwaltsblatt DeutscherAnwaltVerein 6/18, S. 327) 

Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Winkelhorst liegt u.a. auch in der Begutachtung von Arbeits- und Dienstzeugnissen und der gerichtlichen Umsetzung einer erforderlichen Zeugnisberichtigung.

Aufgrund seiner besonderen Erfahrungen in diesem Bereich kann er hier auf Wunsch auch als unabhängiger Sachverständiger in Gerichts- und Schlichtungsverfahren für Sie tätig werden. 

Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht: 

  • Gestaltung, Verhandlung und Abschluss aller Arten von Dienst- und Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • Kündigungsschutzrecht (alle Arten von Kündigungen)
  • Urlaubsrecht (Urlaub, Urlaubsvergütung und Urlaubsgeld) 
  • Teilzeitrecht
  • Mutterschutzrecht
  • Sozialplan, Interessenausgleich
  • Abfindung (Verhandlung und Durchsetzung)
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitslosengeld (Bewilligung, Sperrfrist etc.)
  • Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente
  • Tarifrecht
  • Arbeitszeugnis (Erteilung, Berichtigung, Zeugnisanalyse und gutachtliche Bewertung, Tätigkeit als Sachverständiger)
  • Abmahnung
  • unerlaubte Handlungen (inkl. Mobbing)
  • Wettbewerbsverbot
  • Karrenzentschädigung
  • Entsendungsvertrag
  • Überprüfung der Wirksamkeit einer Befristung
  • Anfechtung eines Aufhebungsvertrages
  • Gratifikationen
  • Schwerbehinderung/Inklusion
  • Arbeitsunfähigkeit/Krankheit im Arbeitsverhältnis 
  • Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • kirchliches Arbeitsrecht u.a. AVR, KAVO

Lebenslauf 

 

Sonstiges/ehrenamtliches Engagement

 


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